Für mehr bezahlbare Wohnungen und faire Mietverhältnisse dank Offenlegung des vorherigen Mietzinses

Der Bund hat am 25.2.17 über das Thema „Offen legen des vorherigen Mietzinses“ berichtet. Denn einige SP-Sektionen reichten koordiniert einen ähnlich lautenden Vorstoss ein, der zum Ziel hat, die Pflicht zur Offenlegung des vorherigen Mietzinses, die sog. Formularpflicht, einzuführen. So wurde dieser Vorstoss in Bern, in Köniz, in Thun und in Muri bereits eingereicht. Weitere Gemeinden und Städte werden folgen.

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Strassenaktion vom 4.2.17

Für die Abstimmung vom 12.2.1017 über den Gegenvorschlag des Gemeinderates zu unserer SP-Wohninitiative sind wir Samstag für Samstag am weibeln – bei Wind, Schnee und Kälte wärmen wir uns mit feinem Glühmost.

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