Für mehr bezahlbare Wohnungen und faire Mietverhältnisse dank Offenlegung des vorherigen Mietzinses

Der Bund hat am 25.2.17 über das Thema „Offen legen des vorherigen Mietzinses“ berichtet. Denn einige SP-Sektionen reichten koordiniert einen ähnlich lautenden Vorstoss ein, der zum Ziel hat, die Pflicht zur Offenlegung des vorherigen Mietzinses, die sog. Formularpflicht, einzuführen. So wurde dieser Vorstoss in Bern, in Köniz, in Thun und in Muri bereits eingereicht. Weitere Gemeinden und Städte werden folgen.

Ich habe  im Parlament am 13.2.17 den Könizer Vorstoss eingereicht, der den Gemeinderat auffordert, beim Regierungsrat zu verlangen, dass beim Abschluss neuer Mietverträge in Köniz der vorherige Mietzins automatisch mit dem entsprechenden Formular bekannt gegeben werden muss. Wahrscheinlich wird das Parlament nach den Sommerferien über das Geschäft diskutieren und entscheiden. Ich bin sehr gespannt!

Der Vorstoss ist hier zu finden.