1998 wurde der Grundbedarf in der Sozialhilfe erstmals als Pauschale definiert und auf sfr. 1’110.– festgesetzt. Zulagen gab es noch keine. Diese Pauschale orientierte sich damals an den Ausgaben der einkommensschwächsten 20% der Schweizer Haushalte.
2005 wurde die Integrationszulage und der Einkommensfreibetrag eingeführt. Und dafür der Grundbedarf auf sfr. 960.– gesenkt. Gleichzeitig wurden nur noch die Ausgaben der einkommensschwächsten 10% der Haushalte als Referenzgrösse verwendet. Der Grundbedarf wurde 2011 und 2013 der Teuerung angepasst, was aber nicht in allen Kantonen vollzogen wurde. So verzichtet der Kanton Bern z.B. seit Jahren auf die Anpassung der Grundbedarfs an die Teuerung.
Wichtig zu wissen: der Grundbedarf wurde in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt.