Sozialhilfe: Grundbedarf wurde in den letzten 20 Jahren gesenkt

1998 wurde der Grundbedarf in der Sozialhilfe erstmals als Pauschale definiert und auf sfr. 1’110.– festgesetzt. Zulagen gab es noch keine. Diese Pauschale orientierte sich damals an den Ausgaben der einkommensschwächsten 20% der Schweizer Haushalte.

2005 wurde die Integrationszulage und der Einkommensfreibetrag eingeführt. Und dafür der Grundbedarf auf sfr. 960.– gesenkt. Gleichzeitig wurden nur noch die Ausgaben der einkommensschwächsten 10% der Haushalte als Referenzgrösse verwendet. Der Grundbedarf wurde 2011 und 2013 der Teuerung angepasst, was aber nicht in allen Kantonen vollzogen wurde. So verzichtet der Kanton Bern z.B. seit Jahren auf die Anpassung der Grundbedarfs an die Teuerung.

Wichtig zu wissen: der Grundbedarf wurde in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt.

Facts zur Sozialhilfe

Am 19. Mai 2019 stimmen wir im Kanton Bern über die Ausgestaltung der Sozialhilfe ab. Zur Diskussion steht die Vorlage des Grossen Rates, welche eine Kürzung der Sozialhilfe zwischen 8 und 30% vorsieht. Und ein Volksvorschlag, der sich für die Beibehaltung der Ansatz in der Sozialhilfe, für Ausbildung von Menschen in der Sozialhilfe und für einen würdigen Umgang von über 55-jährigen Menschen, welche von Arbeitslosigkeit betroffen sind, einsetzt.

Diese Diskussion dürfte emotional gesprägt sein und ideologisch aufgeladen geführt werden. Sachlichekeit tut also not. Deshalb werde ich in den nächsten Wochen und Monaten regelmässig auf Fakten basierte Kenntnisse zur Sozialhilfe veröffentlichen. Dabei stütze ich mich ab auf eine Studie des Büro BASS zum sog. Grundbedarf in der Sozialhilfe, Stand Nov. 2018

Fakt ist: Die Berechnung des SKOS-Grundbedarfes basiert auf einer breit abgestützten wissenschaftlichen Grundlage. Der Grundbedarf liegt bereits heute unter dem Betrag, den die einkommensschwächsten 10% der Haushalt ausgeben. Eine Senkung des Grundbedarfs lässt sich fachlich nicht begründen.