Keine Kürzung der Sozialhilfe bei Flüchtlingen!

Im vergangenen Jahr wollten der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Bern die Sozialhilfe kürzen. Der Grundbedarf für die sozial Schwächsten hätte um 8-30% gesenkt werden sollen. Das Berner Stimmvolk hat diesem Sozialabbau aber in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 eine Absage erteilt und die Revision des Sozialhilfegesetzes abgelehnt.

Obschon die Kürzungsvorlage in der Volksabstimmung gescheitert ist, will die Direktion von Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg nun durch die Hintertüre einen noch bedeutend weiter gehenden Leistungsabbau durchsetzen. In einem Verordnungsentwurf will die kantonale Sozialdirektion den Grundbedarf für Vorläufig Aufgenommene mit mehr als sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz deutlich unter das Existenzminimum senken. Gerade noch 382 Franken pro Monat will Regierungsrat Schnegg diesen Personen für alle Güter des täglichen Bedarfs ausrichten. Davon kann man in der Schweiz nicht anständig leben. Auch der Kanton Bern kann und muss sich eine existenzsichernde und faire Sozialhilfe für Vorläufig Aufgenommene leisten.

Der Verordnungsentwurf ist nicht nur ein Anschlag auf die Menschenwürde der Betroffenen, darunter sind viele Kinder und Kranke. Die Verordnung missachtet auch den Volkswillen: Obschon in der Volksabstimmung vom Mai 2019 eine Kürzung des Grundbedarfs für Vorläufig Aufgenommene abgelehnt wurde, will der Berner Sozialdirektor diese Bezüge nun deutlich unter das Existenzminimum senken. Dabei werden auch grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt und irreführende Angaben über die Leistungen in anderen Kantonen gemacht.

Weitere Informationen über die Vernehmlassungsvorlage findest du hier. Weitere Hintergrundinfos hier. Hilf mit, den Kahlschlag bei den Unterstützungsleistungen für Vorläufig aufgenommene zu verhindern. Beteilige dich an der bis zum 21. Februar 2020 laufenden Vernehmlassung, eine Vorlage hierfür findest du hier.