Keine Kürzung der Sozialhilfe bei Flüchtlingen!

Im vergangenen Jahr wollten der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Bern die Sozialhilfe kürzen. Der Grundbedarf für die sozial Schwächsten hätte um 8-30% gesenkt werden sollen. Das Berner Stimmvolk hat diesem Sozialabbau aber in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 eine Absage erteilt und die Revision des Sozialhilfegesetzes abgelehnt.

Obschon die Kürzungsvorlage in der Volksabstimmung gescheitert ist, will die Direktion von Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg nun durch die Hintertüre einen noch bedeutend weiter gehenden Leistungsabbau durchsetzen. In einem Verordnungsentwurf will die kantonale Sozialdirektion den Grundbedarf für Vorläufig Aufgenommene mit mehr als sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz deutlich unter das Existenzminimum senken. Gerade noch 382 Franken pro Monat will Regierungsrat Schnegg diesen Personen für alle Güter des täglichen Bedarfs ausrichten. Davon kann man in der Schweiz nicht anständig leben. Auch der Kanton Bern kann und muss sich eine existenzsichernde und faire Sozialhilfe für Vorläufig Aufgenommene leisten.

Der Verordnungsentwurf ist nicht nur ein Anschlag auf die Menschenwürde der Betroffenen, darunter sind viele Kinder und Kranke. Die Verordnung missachtet auch den Volkswillen: Obschon in der Volksabstimmung vom Mai 2019 eine Kürzung des Grundbedarfs für Vorläufig Aufgenommene abgelehnt wurde, will der Berner Sozialdirektor diese Bezüge nun deutlich unter das Existenzminimum senken. Dabei werden auch grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt und irreführende Angaben über die Leistungen in anderen Kantonen gemacht.

Weitere Informationen über die Vernehmlassungsvorlage findest du hier. Weitere Hintergrundinfos hier. Hilf mit, den Kahlschlag bei den Unterstützungsleistungen für Vorläufig aufgenommene zu verhindern. Beteilige dich an der bis zum 21. Februar 2020 laufenden Vernehmlassung, eine Vorlage hierfür findest du hier.

Die Solidarität hat gesiegt! Keine Kürzungen in der Sozialhilfe im Kanton Bern.

Ich freue mich sehr über den Entscheid der Bernerinnen und Berner! Mit über 52% der Stimmen haben sie das neue Sozialhilfegesetz abgelehnt. Und damit Kürzungen bei den ärmsten Menschen verworfen. Die Solidarität hat gesiegt! Während in den ländlichen Gebieten die bürgerlich geprägte Vorlage des Grossen Rates mehrheitlich Zustimmung fand, lehnten die französischsprachigen Gemeinden und die Städte – inkl. der bürgerlich wählenden Stadt Thun – die Kürzungen klar ab. Und auch der Volksvorschlag wirkungsvolle Sozialhilfe fand bei knapp 44% der Stimmenden Zustimmung. Dieses Resultat zeigt, dass Kürzungen in der Sozialhilfe nicht mehrheitsfähig sind.

Die Berner Stimmbevölkerung hat am Wochenende vom 19. Mai 2019 über die Kürzungen der Sozialhilfe um 8 bis 30% abgestimmt. Sie hatte zudem über einen Volksvorschlag zu befinden, welcher bei älteren Menschen und Menschen ohne Ausbildung vermehrt investieren wollte und eine Weiterentwicklung der Sozialhilfe vorschlug.

Wichtig ist nun, dass die Kürzungsvorschläge in den Kantonen Baselland (Stand: Regierungsrat muss dem Parlament eine Kürzung der Sozialhilfe von 30% (!) unterbreiten) und Aargau (Stand: Regierungsrat muss dem Parlament einen Prüfbericht vorlegen, ob eine Kürzung von 30% (!) möglich ist) nun ebenso vom Tisch gefegt werden.